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Aktuelle Regelungen der Borkumer Lärmschutzverordnung

Pressemitteilung

Seit dem 29. Juni dieses Jahres sind lärmintensive Bauarbeiten verboten. Damit sind Bau- und Baunebenarbeiten, die schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen, ganztägig verboten. Dies gilt insbesondere für Bautätigkeiten wie Sägen, Stemmen, Hämmern oder Bohren sowie für den Betrieb von Maschinen wie Trennschleifern, Betonmischern, Presslufthämmern, Baggern und vergleichbaren Baugeräten. Dieses Verbot gilt bis zum 12. September.

Bei Vorliegen von Ausnahmetatbeständen, wie z. B. unvorhersehbare Schadensereignisse, die solche Arbeiten erforderlich machen, kann eine Ausnahmegenehmigung beim Ordnungsamt beantragt werden. Der Antrag ist auf unserer Internetseite oder im Bürgerportal „OpenRathaus“ hinterlegt. Alternativ kann der Antrag auch telefonisch unter 04922 303 224/225 oder per E-Mail ordnungsamt@stadt-borkum.de angefordert werden.

Veranstaltungen mit musikalischer Begleitung oder Darbietungen in Gaststätten bedürfen einer Genehmigung nach der Borkumer Lärmschutzverordnung. Dabei ist es unerheblich, ob selbst musiziert oder Musik abgespielt wird. Den Antrag finden Sie auf unserer Internetseite oder im Bürgerportal „OpenRathaus“. Alternativ kann der Antrag auch telefonisch unter 04922 303 224/225 oder per E-Mail ordnungsamt@stadt-borkum.de angefordert werden.