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Erdgasförderung vor Borkum

Das Niederländische Unternehmen ONE Dyas B.V. beabsichtigt in ca. 20 km Entfernung von Borkum nach Erdgas zu bohren. Die Gasplattform in der Nordsee soll in niederländischem Hoheitsgebiet errichtet werden. Die Plattform ist ca. 500 m vom deutschen Hoheitsgebiet entfernt. Von dem Standort sollen voraussichtlich 12 Bohrungen in deutschen Küstengewässern erfolgen. Es ist deshalb das Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie an dem Verfahren beteiligt.

Die Inselgemeinden Borkum, Norderney und Juist sprechen sich geschlossen gegen das Vorhaben aus. In den Stellungnahmen wird deutlich hervorgehoben für wie schädlich das Vorhaben für Natur, Mensch und bereits ansässige Wirtschaft gehalten wird.

Die Notwendigkeit gegen die Erdgasförderung vorzugehen, äußert sich durch eine weitere Stellungnahme, die die Stadt Borkum im Mai 2021 gemeinsam mit der Stadt Norderney und der Inselgemeinde Juist eingereicht hat. In dieser wird der niederländische UVP-Bericht, der Genehmigungsentwürfe und der Entwurf des Zustimmungsbeschlusses des niederländischen Ministeriums für Wirtschaft und Klima kritisiert.

Bereits Im November 2020 hat die Stadt Borkum gemeinsam mit der Stadt Norderney eine Stellungnahme zur Erdgasförderung in der Nordsee abgegeben. In diesem Verfahren ging es um die allgemeine Abstimmung und Festsetzung des Untersuchungsrahmens nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) auf deutscher Seite.

In 2019 hat die Stadt Borkum gemeinsam mit der Stadt Norderney ihre Stellungnahme zur „grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung der Erdgasförderung im Feld N05-A der Firma ONE-Dyas B.V.“ abgegeben.  Hier ging es um das Verfahren auf der niederländischen Seite.

Auch der niedersächsische Landtag hatte sich mit dem Vorhaben von One-Dyas B.V. vor Borkum Erdgas zu fördern beschäftigt. In der 56. Landtagssitzung am 12.09.2019 stellt Wirtschaftsminister Herr Dr. Althusmann sehr anschaulich die rechtlichen Grundlagen dar. Dadurch wird sehr gut dargestellt welche Einflussmöglichkeiten auf die Entscheidung zum Vorhaben auf deutscher Seite bestehen und die sind erschreckend gering. Die komplette Debatte ist auf YouTube unter https://www.youtube.com/watch?v=u7SpSE1Yfbc ab 1:53 h zu finden. Mit den Aussagen von Herrn Dr. Althusmann hat sich Bündnis 90/Die Grünen jedoch nicht zufrieden gegeben. Unser Weltnaturerbe muss besser geschützt werden! So fordern sie in der 58. Landtagssitzung am 23.10.2019 eine Änderung des Nationalparkgesetzes dahingehen, dass Erdgas- und Erdölförderung im Nationalpark Wattenmeer vollständig untersagt werden. Auch diese Debatte ist sehr spannend und auf YouTube unter https://www.youtube.com/watch?v=tobGVarZDuI ab 6:58 h zu finden

EEW Müllheizkraftwerk Delfzijl

DBG Delfzijl

LNG Terminal Eemshaven

Maßnahmen "Masterplan Ems 2050" | WWF

Die niederländische Behörde Rijkwaterstaat Noord-Nederland hat die Stadt Borkum über ein LNG Anlandungsprojekt in Eemshaven informiert. Ab dem 15.September werden Schiffe das Flüssiggas nach Eemshaven transportieren und dieses an den dort befindlichen schwimmenden Gasterminals (FSRU- Floating Storage Regasification Unit) entladen. Die zwei schwimmenden Gasterminals werden vorerst von der niederländischen Behörde bis zum 31.März 2023 in Eemshaven geduldet. Die Terminals sind aufgebaut wie Schiffe, welche in unterschiedlichen Ländern, je nach Bedarf, flexibel angefordert werden können. Auf den Terminals wird das Flüssiggas dann in den gasförmigen Zustand umgewandelt und über Pipelines an Land verteilt.
 

Auf Anfrage der Stadt Borkum nach Informationen zu dem Projekt wurde übermittelt, dass die Fahrrinne der Ems für die ankommenden Schiffe, welche das LNG transportieren, nicht vertieft werden muss. Außerdem wurde seitens der Niederländer eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt und ein Katastrophenplan erstellt. Zu beiden Dokumenten wurde eine Einsicht für die Stadt Borkum angefragt.

RWE Kohlekraftwerk Eemshaven

Hier finden Sie alle relevanten Dokumente zum Thema "RWE-Kohlekraftwerk Eemshaven".

RWE, Eemshaven - Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland e.V. (bi-saubere-luft-ostfriesland.de)

Resolution gegen das Kohlekraftwerk

Klageverfahren beim Raad van State/Quecksilberproblematik


Gutachten Ökopol

Gegengutachten von der Stadt Borkum

Hinweise zur Erfordernis einer FFH-Verträglichkeitsprüfung für das RWE-Kohlekraftwerk in Eemshaven. Die naturschutzrechtliche Genehmigung basiert auf mangelhaften Stellungnahmen. Diese werden im Detail betrachtet.


Gutachten von der Provinz Groningen

Die nachfolgenden Gutachten sind von der Provinz Groningen in Auftrag gegeben worden.
Auftragnehmer war die IBL Umweltplanung GmbH aus Oldenburg.


Archiv

EU Beschwerde

Die Klagegemeinschaft Borkum-Jemgum-Krummhörn hat eine Beschwerde an die EU-Kommission aufgrund der Verletzung europäischen Umweltrechts eingereicht. Der Beschwerde sind von der Stadt Borkum erarbeitete Dokumente beigefügt worden. Hierin werden die Mängel in den Genehmigungsverfahren sowie die Verletzung europäischen Umweltrechts dargelegt, insbesondere der rechtlichen Verbindlichkeiten der Natura 2000-Schutzgebietskulisse im Emsästuar.

33 von insgesamt 35 Gemeinden haben bereits die Resolution der Ostfriesischen Inseln unterschrieben und sich gegen das Kohlekraftwerk Eemshaven und die Vertiefung der Außenems ausgesprochen. Mit der Resolution wird die Betroffenheit der gesamten Region Ostfriesland offensichtlich.

Stickstoff- und Quecksilberproblematik im Emsästuar

Pressemitteilung Stadt Borkum vom 14.07.2016

EU-Beschwerde und Rechtsgutachten 

Ökologische und kumulative Bewertung anthropogener Beeinträchtigungen im Gebiet Außenems /  Emsästuar  

Stellungnahme des NLWKN und der Nationalparkverwaltung

Resolution der Ostfriesischen Inseln

Das Wattenmeer hat eine sehr hohe naturschutzfachliche Bedeutsamkeit, auch im internationalen Kontext. Das Gebiet besitzt aus diesem Grund eine hohe Anzahl von sieben Schutzgebiets-Prädikaten, aus denen sich etliche Verbindlichkeiten ergeben. Weltweit gesehen hat keine andere Landschaft eine solche bemerkenswerte Häufung von Schutzgebietsprädikaten. Unter ihnen sind Natura 2000 Gebiete gelistet.

Die Klagegemeinschaft, die aus den Gemeinden Krummhörn, Jemgum und der Stadt Borkum besteht, hat gegen die von der niederländischen Wasserbehörde Rijkswaterstaat geplante Vertiefung der Außenems sowie gegen die Inbetriebnahme des RWE-Kohlekraftwerks im niederländischen Eemshaven geklagt und fachliche Stellungnahmen eingebracht. Die Klagen wurden nach mehreren Zwischenurteilen in den Niederlanden abgewiesen.

Die Stellungnahmen der Klagegemeinschaft machten deutlich, dass der ökologische Ist-Zustand im Emsästuar unvollständig und fehlerhaft dargestellt worden ist und die sich durch die Projekte ergebenden Auswirkungen mangelhaft bewertet worden sind.

Für die im Emsästuar geplanten Projekte wurden unvollständige Kumulationsbetrachtungen durchgeführt, so dass erhebliche Beeinträchtigungen unentdeckt blieben. Dabei spielen die Stickstoff- und Quecksilberemissionen des RWE-Kohlekraftwerks Eemshaven in Summation mit weiteren Vorhaben im Emsästuar eine bedeutende Rolle.

Die Verletzung europäischen Umweltrechts zeigt sich im Besonderen bei der Überschreitung der kritischen Stickstoffdeposition bei Graudünen und bei der Überschreitung der Giftigkeitsschwelle für Quecksilbergehalte in Eiern der Flussseeschwalbe (Sterna hirundo). Langfristig können deshalb erhebliche Beeinträchtigungen eines prioritären Lebensraumtyps nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (EU-code 2130*) und einer Anhang I-Vogelart nach Vogelschutzrichtlinie nicht ausgeschlossen werden.

Die „Niedersächsische Strategie zum Arten- und Biotopschutz“ (auch „Vollzugshinweise für Arten und Lebensraumtypen“) wurde in den Genehmigungsverfahren nicht berücksichtigt. Die niedersächsischen Ziele zur Erreichung günstiger Erhaltungszustände und einem langfristigen Schutz laut Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie, Wasser-rahmenrichtlinie und Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie werden dadurch gefährdet.

Daneben ist aufzuzeigen, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungs-verfahren aufgrund eines schlechten ökologischen Erhaltungszustands in der Ems durch die Vorlage des „Masterplan Ems 2050“ abwenden konnte. In dem Masterplan wurde jedoch nicht berücksichtigt, dass die Baggergutmenge – gemessen an der gegenwärtigen deutschen Unterhaltung in der Außenems in Höhe von 7 Mio. m³ – um 41,4 % ansteigen wird, wenn die niederländische und deutsche Emsvertiefung realisiert wird. Die geplanten Emsvertiefungen durch die Niederlande und Deutschland werden deshalb die Bemühungen des „Masterplan Ems 2050“ unterminieren, so dass weiterhin der ökologisch schlechte Zustand der Ems zu erwarten ist.

Die Stellungnahmen der niedersächsischen Naturschutzfachbehörden (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz sowie Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer) bestätigten die Kritik der Klagegemeinschaft an den mangelhaften Genehmigungsverfahren:

  1. Die Nationalparkverwaltung weist in einem Schreiben vom 01.02.2014 darauf hin, dass erhebliche Beeinträchtigungen bei Graudünen durch atmosphärische Stickstoffeinträge des Kohlekraftwerks nicht ausgeschlossen werden können. Die Nationalpark-verwaltung weist in einem weiteren Schreiben vom 10.11.2014 darauf hin, dass sie Maßnahmen zur Stickstoffreduzierung in Graudünen auf Borkum vornimmt. Zusätzliche atmosphärische Stickstoffeinträge des Kohlekraftwerks würden diese Maßnahmen konterkarieren. Das NLWKN macht in einem Schreiben vom 13.11.2014 darauf aufmerksam, dass keine zusätzlichen Stickstoffeinträge mehr in den prioritären Lebensraumtyp Graudünen erfolgen sollten.
  2. In einer Stellungnahme vom 09.06.2016 weist die Nationalparkverwaltung daraufhin, dass die Remobilisierung von Quecksilber bei der Emsvertiefung in Kumulation mit den Quecksilberemissionen des Kohlekraftwerks zu betrachten ist. In ihrer Stellungnahme vom 10.11.2014 macht die Nationalparkverwaltung darauf aufmerksam, dass die berechnete Quecksilber-Zusatzbelastung durch das Kohlekraftwerk unterschätzt wird, EU-Umweltqualitätsstandards teilweise weit überschritten werden, die Populations-dynamik der Flussseeschwalbe als Anhang I-Art Vogelschutzrichtlinie negativ beeinträchtigt werden kann und eine Prüfung vor dem Hintergrund der EU-Wasserrahmenrichtlinie dringend erfolgen muss.
  3. Das NLWKN weist in seiner Stellungnahme vom 13.03.2015 daraufhin, dass in einem bestimmten Zeitraum „grundsätzlich“ von Verklappungen im Naturschutz- und EU-Vogelschutzgebiet „Borkum Riff“ abgesehen werden sollte. In einem Schreiben vom 12.03.2014 weist das NLWKN daraufhin, von einem Verklappen problematischer Bodenarten abzusehen und fordert einen Sedimentmanagementplan.

    Weiterhin ist die Verklappung sehr feiner Sedimente an der Gebietsgrenze der Schutzzone I des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer vorgesehen. Laut Rijkswaterstaat wird eine Eintrübung der Wassersäule bis zu 3,5 km tief in den Nationalpark erfolgen. Es liegt keine Genehmigung der Nationalparkverwaltung für diesen erheblichen Eingriff vor.

  4. Keine der aufgeführten Stellungnahmen von den niedersächsischen Naturschutzbehörden wurde in den Genehmigungsverfahren berücksichtigt.

Emsvertiefung

NABU - Umweltverbände warnen vor neuer Ems-Vertiefung

Strukturvision Eemsmond-Delfzijl

Hubschrauberlandeplatz Eemshaven

Nachfolgend ist die Stellungnahme der Stadt Borkum zum geplanten Hubschrauber-Landeplatz Eemshaven einsehbar.

Kabelverlegungsarbeiten Windpark Gemini

B-Plan Oosterhorn

Der Vorentwurf des Bebauungsplans (B-Plan) „Oosterhorn“ liegt seit dem 19.12.2019 öffentlich in Delfzijl aus. Bis zum 29.01.2020 können zu dem Entwurf Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stadt Borkum wird sich an dem Verfahren beteiligen. Der B-Plan war erst 2017 neu aufgelegt worden und sollte als Grundlage für die Genehmigung diverser Industriebauten direkt an der Ems dienen. Jedoch hat die Bürgerinitiative Sauber Luft Ostfriesland e.V. gegen den Bebauungsplan geklagt und gewonnen. Der Plan war nach dem Programma Aanpak Stikstof (PAS) genehmigt worden, welches im Mai 2019 abgeschafft wurde, da es gegen EU-Vorgaben verstößt.