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Mobilität

Fahrradfahren auf Borkum

Die nachfolgenden Informationen bieten Ihnen wissenswerte Informationen zum Fahrradfahren auf Borkum. Wenn Sie Anregungen haben, können Sie diese gerne an die Stadt Borkum weitergeben: 04922 / 303-205. Eine Kartenübersicht über die aufgeführten Punkte finden Sie HIER.

Fußgängerzonen

Bismarckstraße, Franz-Habich-Straße sowie Teile der Wilhelm-Bakker-Straße und der Strandstraße sind Fußgängerzonen. Das Radfahren ist hier nur von 0 Uhr bis 8 Uhr erlaubt.

Promenade

An der Nordseeküste einmalig dürfte die Borkumer Promenade sein. Auf durchgängig 6,2 km Länge können Fußgänger vom östlichen Ende des Asphalt-Deckwerks im Süden bis zu den Schutzdünen im Norden der Insel (Aufgang „Seeblick“) wandern. Das Radfahren ist mit Ausnahme des gesamten Südstrands und dem Bereich vor den Strandcafés am Hauptstrand erlaubt. Bitte passen Sie als Radfahrer auf der Promenade Ihre Geschwindigkeit an und nehmen Sie große Rücksicht auf Fußgänger.

Fahrradwegweisung

Die Fahrradwegweisung ermöglicht Ihnen, dass Sie die ausgewiesenen Ziele ganz ohne Karte erreichen können. Sie ist zudem so konzipiert, dass Sie als Radfahrer gezielt auf Routen mit wenig Autoverkehr und um vorhandene Fußgängerzonen gelenkt werden. Somit wird das Radfahren gleich viel entspannter. Sie erkennen die Fahrradwegweisung an der bundesweit einheitlichen Gestaltung nach den Kriterien des ADFC mit grüner Schrift auf weißem Grund. Achten Sie auf die rechteckigen Hauptwegweiser mit Zielnennung, Kilometerangabe und die Richtungsanzeige. An Stellen, die zu Unsicherheiten in der Wegwahl führen könnten, finden Sie kleine quadratische Zwischenwegweiser.

Fahrradstraße

Fahrradstraßen werden dort eingerichtet, wo viel Radverkehr vorhanden ist, erwartet wird oder gebündelt werden soll. Sie haben also denselben Zweck wie Hauptverkehrsstraßen für Kraftfahrzeuge. Gleichzeitig bieten sie oft parallele Routen zu viel befahrenen Hauptverkehrsstraßen an. Auf Borkum wurde zwischen Hindenburg- und Deichstraße eine Fahrradstraße etabliert. Sie verbindet den Norden mit dem Süden der Insel und ist gleichzeitig die Hauptverbindungsachse zwischen dem Ortskern und dem Ortsrand in Richtung Hafen. Im Gegensatz zu allen anderen Straßen darf auf der Fahrradstraße gesellig nebeneinander gefahren werden; Autofahrer müssen sich unterordnen. Das Radfahren in der Fahrradstraße macht deshalb mehr Spaß als auf der schnurgeraden Deichstraße. Weniger Autos, Lärm und Abgase gehören zu den weiteren Vorteilen.

Fahrradabstellanlagen

Insbesondere an den Endpunkten der Fahrradwegweisungen „Hauptstrand“ und „Zentrum“ finden Sie eine große Anzahl hochwertiger Fahrradabstellanlagen, die den Kriterien des ADFC entsprechen. Hier können Sie Ihr Fahrrad mit dem Vorderrad stabil einstellen, so dass selbst bei starken Winden keine Umfallgefahr droht. Die Möglichkeit, Räder und Rahmen separat abschließen zu können, gewährleistet daneben eine hohe Diebstahlsicherheit.

Autofahren auf Borkum

Auf Borkum ist es parteiübergreifender Konsens, dass der Kraftfahrzeugverkehr mit seinen Begleiterscheinungen wie Lärm, Abgase und Unfallgefahr reduziert werden soll, um die Lebens- und Aufenthaltsqualität auf der Insel zu erhöhen. Schrittweise werden darum seit 2012 Maßnahmen eines Verkehrskonzepts umgesetzt.

Am besten lassen Sie das Auto gleich stehen und reisen klimafreundlich und CO2-neutral mit der Bahn an. Der Ort auf Borkum ist im Durchmesser nur zwei Kilometer groß, jede Strecke kann bequem mit dem Fahrrad bewältigt werden. Mit dem Fahrrad ist außerdem die größte Freiheit auf der Insel gegeben: Sie haben keine Parkgebühren und können mit Ausnahme der Fußgängerzonen überall hingelangen. Auf der Insel gibt es viele Betriebe, bei denen Sie Fahrräder und E-Bikes ausleihen können.

Neben Taxis (Tel.: 04922 / 1001) stehen Ihnen auch Busse zur Verfügung. Einen Überblick über das Busnetz sowie den aktuellen Fahrplan finden Sie HIER. Mit der Borkumer Kleinbahn (Tel.: 04922 / 3090) haben Sie eine weitere Option, zwischen Hafen und Zentrum zu verkehren.
Der Kofferservice der Reederei AG Ems kann Ihnen die autofreie An- und Abreise sehr erleichtern. Weitere Informationen dazu finden Sie HIER.

Fahrradstraße

Zwischen Hindenburg- und Deichstraße existiert in Nord-Süd-Richtung eine Fahrradstraße. Hier ist das gesellige Nebeneinanderfahren von Radfahrern gerne gesehen. Autofahrer sind angehalten, sich dem Radverkehr unterzuordnen und in besonderer Weise Rücksicht zu nehmen. Es darf nicht schneller als 30 km/h gefahren werden.

Kostenpflichtige Parkplätze

Für Autofahrer stellt die Stadt Borkum kostenpflichtige Parkplätze zur Verfügung. Dazu gehören die Parkplätze „Oppermanns-Pad“ (P2, nördlich des Ortszentrums), „Ankerstraße“ (P3, südlich des Ortszentrums) und „Upholmstraße“ (östlich des Ortszentrums). Die Gebühren betragen 4,- € pro Tag. Kurzzeitparker können eine Stunde lang für 0,50 Cent parken. Für Langzeitparker beträgt die monatliche Gebühr 80,- € oder die jährliche Gebühr 150,- €.

Elektro-Autos sind von der Parkgebühr auf diesen Parkplätzen befreit.

Einen Sonderstatus besitzt der Parkplatz „Am Langen Wasser“ (P1). Dieser wurde mit Fördermitteln aus der Dorferneuerung saniert und darf aus fördermittelrechtlichem Hintergrund für einen bestimmten Zeitraum nicht gebührenpflichtig sein. 

Zusätzlich wird den Autofahrern eine „Parkzone“ in der Westerstraße (vor der Kulturinsel) zur Verfügung gestellt. Dort haben Sie eine Höchstparkdauer von 8 Stunden. Die Gebühren dafür betragen 2,50€ je 2 Stunden, für E-PKW 0,50 € je 2 Stunden.

Eine Kartenübersicht finden Sie hier:

Saisonverkehrsbeschränkung

Zur Verbesserung der Lebens- und Aufenthaltsqualität gelten im Nordseeheilbad Borkum saisonal Verkehrsbeschränkungen für den Individualverkehr mit Kraftfahrzeugen.

Hierbei wird die Stadt Borkum in zwei verschiedene Zonen eingeteilt. Der zentrumsnahe Ortsbereich wird als „Rote Zone“ bezeichnet, der weitere Bereich als „Blaue Zone“.

In der blauen Zone besteht ein Fahrverbot zwischen 21:00 -07:00 Uhr. In der roten Zone besteht ein generelles Fahrverbot. In der blauen Zone darf in der Zeit von 21:00 – 07:00 Uhr nicht geparkt werden.

Die Saisonverkehrsbeschränkung 2023/2024 gilt wie folgt:

Tabelle über die Saisonverkehrsbeschränkung 2023/2024, die Rote Zone ist vom 03.04.2023 - 31.10.2023 sowie vom 26.12.2023 - 04.01.2024 gesperrt / Fahrverbot ganztags. Die Blaue Zone ist vom 03.04.2023 - 31.10.2023 gesperrt / Fahrverbot nachts von 21:00-07:00 Uhr.
Saisonverkehrsbeschränkung
  Rote Zone (Fahrverbot ganztags) vom 03.04.2023 - 31.10.2023

vom 26.12.2023 - 04.01.2024
 Blaue Zone (Fahrverbot nachts von 21.00-07.00 Uhr) vom 03.04.2023 - 31.10.2023

Wenn Sie dennoch während der Saisonverkehrsbeschränkung auf Ihr Auto angewiesen sind, können Sie in folgenden Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen:


Anreise/Abreise mit dem Kraftfahrzeug

Um Ihre Ferienunterkunft in der „Roten Zone“ erreichen zu können, erhalten Sie während der Saisonverkehrsbeschränkung bei der AG EMS (in Emden/Eemshaven am Fähranleger) oder bei der Borkumer Kleinbahn eine Ausnahmegenehmigung. Mit dieser Erlaubnis sind Sie berechtigt 2 Stunden nach Ankunft und 2 Stunden vor Abfahrt des Schiffes zu Ihrer Ferienunterkunft zu fahren.

Schwerbehinderung

Wenn Sie aufgrund einer außergewöhnlichen Gehbehinderung („aG“) auf ein Fahrzeug angewiesen sind, bekommen Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Insel. Hierfür senden Sie bitte eine Kopie des Fahrzeugscheines und eine Kopie des Schwerbehindertenausweises unter Angabe Ihrer Aufenthaltsdauer an die unten aufgeführte Kontaktadresse.

Gewerblicher Verkehr

Für den gewerblichen Verkehr zählt nicht die Ausnahmegenehmigung der AG EMS. Der gewerbliche Verkehr benötigt eine kostenpflichtige Genehmigung der Stadt Borkum (15,00 € / Tag, max. 150,00 €) zum Befahren der „Roten Zone“. Hierfür füllen Sie bitte den unten beigefügten Antrag aus und senden diesen an die unten aufgeführte Kontaktadresse.

Private Fahrten

Für einen Umzug bei denen Straßen der roten Zone befahren werden müssen, erhalten Sie eine Ausnahmegenehmigung. Hier ist eine Genehmigung im Zeitraum von montags – samstags, 08:00 – 13:00 Uhr & 15:00 – 19:00 Uhr möglich.

Jahresgenehmigung

Ein Antrag auf eine Jahresgenehmigung kann beim dauerhaften Aufenthalt auf der Insel für den gewerblichen Verkehr oder für schwerbehinderte Personen gestellt werden.

Hinweis

Diese Genehmigung berechtigt zum Befahren der gesperrten Straßen und nicht zum Parken.

Die Genehmigung zur Saisonverkehrsbeschränkung kann auch persönlich in der Ordnungsabteilung, Neue Straße 1, Zimmer 6, 26757 Borkum beantragt werden.“



Elektromobilität

Auf Borkum gibt es für Elektroautos auf jedem der drei großen Parkplätze jeweils zwei kostenlose Stellplätze mit einem Steckplatz zu einer Elektro-Tankstelle. Nähere Infos erfahren Sie HIER.