Änderungsbekanntmachung zur Wahlbekanntmachung vom 06. März 2026 für die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl am 13. September 2026
Pressemitteilung
Der Nds. Landtag hat in seiner Sitzung am 28. April 2026 abschließend über den Gesetzentwurf der LT-Drucksache 19/9623 beraten und diesen mit Änderungen (LT-Drucksache 19/10458) angenommen. Eine Verkündung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBI.) ist mit Datum vom 6. Mai 2026 (Nds. GVBI. Nr. 30) erfolgt.
Durch die Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) wurde in § 45 d ein neuer Absatz 6 eingefügt, der besagt, dass die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Direktwahl vom 55. Tag vor der Wahl auf den 69. Tag vor der Wahl vorgezogen wird.
Gemäß § 16 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) und § 32 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO), jeweils in der gültigen Fassung, wird hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert und Folgendes bekanntgemacht.
Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
Vorschläge zum Kandidaten für die Direktwahl sind spätestens bis zum 06. Juli 2026, 18:00 Uhr bei der Stadt Borkum, Zimmer 6, Neue Straße 1, 26757 Borkum einzureichen.
Der Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin/einen Bewerber enthalten und muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe, von der wahlberechtigten Einzelperson oder bei einem Wahlvorschlag einer nicht wahlberechtigten aber wählbaren Einzelperson, von dieser selbst unterzeichnet sein.
Im Einzelnen wird auf die besonderen Vorschriften der NKWO über Einreichung, Inhalt und Form der Wahlvorschläge ausdrücklich hingewiesen.
Borkum, den 12. Mai 2026
Stadt Borkum
Der Gemeindewahlleiter