Oberverwaltungsgericht weist Klagen der Inseln Borkum und Juist ab
Pressemitteilung
Wie schon zwei Wochen zuvor bei der Deutschen Umwelthilfe hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Klage gegen die bergrechtliche Genehmigung abgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Urteilsbegründung lag zum Zeitpunkt der Pressemitteilung nicht vor.
In dem Verfahren wurden vor allem Argumente bezüglich möglicher seismischer Auswirkungen wie Erdbeben und Bodenabsenkungen, insbesondere hinsichtlich der Gefährdung der Süßwasserlinsen der Inseln Borkum und Juist, zugelassen. Das Bundesbergrecht schließt nicht aus, dass bei Bergbauaktivitäten wie der Gasförderung, Schäden an der Infrastruktur entstehen können. Diese dürfen nicht erheblich sein. Die Gefährdung von Süßwasserlinsen durch seismische Erschütterungen ist jedoch weitgehend unerforscht. In der Verhandlung kam es deshalb zu einem Gutachterstreit zwischen den verschiedenen Parteien. Aufgrund des Urteils ist davon auszugehen, dass das Gericht die Auswirkungen nicht als erheblich genug eingeschätzt hat.
Andere Umweltthemen, wie die Einleitung von Schadstoffen durch Produktionswasser oder Havarien, waren dagegen kein Gegenstand der Verhandlung, weil es vor dem deutschen Oberverwaltungsgericht lediglich um die Richtbohrungen auf deutsches Gebiet ging.
Die Inseln sind sehr enttäuscht über den Urteilsspruch, obwohl er sich durch die vorherigen Entscheidungen angekündigt hatte. Die Stadt Borkum sowie die Inselgemeinde Juist warten jetzt auf die Urteilsbegründung, um zu entscheiden, ob ggfs. weitere Rechtsmittel eingelegt werden. Parallel bereiten sich die Inseln auf die noch ausstehende Gerichtsverhandlung in der Hauptsache in der zweiten Instanz beim Raad van State in Den Haag vor.