Wohnberechtigungsschein
Wohnen ist elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge für die Menschen.
Ziel der sozialen Wohnraumförderung ist es, das Angebot an bezahlbaren Wohnungen auszuweiten. Damit können diejenigen Menschen unterstützt werden, die sich aus eigener Kraft nicht mit angemessenem Wohnraum versorgen können.
Wenn Wohnungen mit öffentlichen Mitteln gefördert worden sind, benötigt der Mieter beim Einzug einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine "Wohnungszuweisung" dar.
Wesentliche Voraussetzung für das Erteilen des Wohnberechtigungsscheins ist, dass der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten und die Wohnungsgröße angemessen ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Einkommensnachweise des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen
- gegebenenfalls Schwangerschaftsnachweis
- gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis
Aktuelle Anträge auf Erteilung eines WBS können Sie auf der Homepage vom Landkreis Leer unter https://www.landkreis-leer.de/Themen/Bauen-Umwelt/Bauen/Wohnraumf%C3%B6rderung/ herunterladen.
Für die Antragstellung sind ausschließlich die aktuellen Antragsvordrucke zu verwenden.
Der berechtigte Mieter muss seinen WBS dem Vermieter einer sozial geförderten Wohnung vor dem Abschluss des Mietvertrags vorlegen.