Ausfertigung von Urkunden

Das Standesamt verfügt über die Geburts-, Heirats- und Sterberegister innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen.

Die Erteilung von Personenstandsurkunden wie Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde und entsprechenden Registerauszügen sowie die Auskünfte hierüber kann für folgende Personen oder Behörden erfolgen:

  • Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit
  • Personen, auf die sich der Eintrag bezieht sowie
  • deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge

Die Urkunden /Registerauszüge können nur vom Standesamt des Ereignisortes (Geburt/Eheschließung/Sterbefall) erteilt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis
  • ggfs. Vollmacht bei Abholung durch andere Personen

Gebühren

  1. Erste Ausfertigung 15,00 €
  2. Jede weitere Ausfertigung 7,50 €

ggfs. zzgl. Porto oder Nachnahmegebühr