Übernahme von Kindergartengebühren

Für Personen mit geringem Einkommen (Maßgebend ist hier die allgemeine Einkommensgrenze nach § 85 Sozialgesetzbuch XII) werden nach §§ 22 und 90 des Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) in Verbindung mit den Richtlinien des Landkreises Leer die Kindergartenbeiträge sowie die mit dem Besuch der Einrichtung anfallenden notwendigen Fahrtkosten ab einer Entfernung von 3 km (zwischen Kindergarten und Elternhaus) übernommen. Die Stadt Borkum nimmt diese Aufgabe für den Landkreis Leer wahr.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis über das Arbeitseinkommen (Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate bzw. bei selbstständiger Tätigkeit den letzten Einkommenssteuerbescheid, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.
  • Nachweis über sonstiges Einkommen (z. B. Arbeitslosengeld, Wohngeld, Leistungen nach dem SGB II, Sozialhilfe, Rente, Pachteinnahmen...).
  • Nachweis über Vermögen (Sparguthaben, Bargeld, Einheitswertbescheid....).
  • Nachweis über Aufwendungen und Belastungen (z. B. Miete, Haus- und Grundstückslast, Hausrat-, Unfall-, Haftpflicht-, Lebens- oder private Krankenversicherung).