Rundfunkgebührenpflicht-Befreiung
Bestimmte Personengruppen (z. B. Sozialhilfeempfänger, Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II, Hörgeschädigte, Schwerbehinderte (Ausweis mit dem Vermerk RF) können von der Rundfunkgebühr (Hörfunk und Fernsehen) befreit werden.
Die Stadt Borkum bestätigt, dass die Bescheide im Original vorgelegen haben und leitet die Anträge an die GEZ weiter.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "RF" (falls vorhanden)
- Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheid (SGB II oder SGB XII)