Beglaubigungen
Voraussetzung für die amtliche Beglaubigung von Dokumenten und Kopien ist, dass das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder das zu beglaubigende Dokument bzw. die zu beglaubigende Kopie zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, z.B. Zeugnisse, Approbationsurkunden und Bescheide. Ist die Urkunde nicht in deutscher Sprache abgefasst, kann eine beglaubigte Übersetzung gefordert werden, um das Vorliegen eines Beglaubigungsverbotes zu prüfen.
Die amtliche Beglaubigung von Unterschriften kann durchgeführt werden, wenn das unterzeichnete Dokument zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird und die Unterschrift in Gegenwart des beglaubigenden Mitarbeiters geleistet wird.
Voraussetzungen
- Ausweisdokument als Identitätsnachweis
- Originale und Kopien der zu beglaubigenden Dokumente
- Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll
Gebühren
Beglaubigung von Unterschriften | 2,55 € |
Beglaubigung von Dokumenten je Seite | |
- der Erstausfertigung | 2,55 € |
- der Durchschrift | 1,25 € |
- je Seite des ersten Abdrucks | 1,00 € |
- zusätzlich für jeden weiteren Abdruck je Seite | 0,50 € |
Beglaubigung von Urkunden und Bescheinigungen für den Gebrauch im Inland | 2,55 € |
Beglaubigung von Urkunden und Bescheinigungen für den Gebrauch im Ausland | 5,00 € |
Beglaubigung von Jugendamtsurkunden | 0,00 € |