Sondernutzungserlaubnisse

Die Nutzung von Straßen über den Gemeingebrauch hinaus ist erlaubnispflichtig. Gemeingebrauch ist nur die Nutzung zur Fortbewegung oder zum Halten oder Parken.
Für die Aufstellung von anderen Gegenständen auf der Straße ist vorher eine Erlaubnis einzuholen.
Ebenfalls sind Sondernutzungserlaubnispflichtig sind Schwertransporte über 12 Tonnen (hierzu s. Straßenverkehr)

Gebühren

Richten sich nach einem besonderen Gebührenkatalog.

Rechtsgrundlage

NStrG, Sondernutzungssatzung und -Verordnung der Stadt Borkum