Saisonverkehrsbeschränkung

Zur Verbesserung der Lebens- und Aufenthaltsqualität gelten im Nordseeheilbad Borkum saisonal Verkehrsbeschränkungen für den Individualverkehr mit Kraftfahrzeugen.

Hierbei wird die Stadt Borkum in zwei verschiedene Zonen eingeteilt. Der zentrumsnahe Ortsbereich wird als „Rote Zone“ bezeichnet, der weitere Bereich als „Blaue Zone“.

In der roten Zone besteht ein generelles Fahrverbot.

In der blauen Zone besteht ein Fahr- und Parkverbot zwischen 21:00 - 07:00 Uhr.


Saison 2024/2025

Rote Zone (Fahrverbot ganztags) vom 25.03.2024 - 31.10.2024 & vom 26.12.2024 - 04.01.2025

Blaue Zone (Fahrverbot nachts von 21:00 - 07:00 Uhr) vom 25.03.2024 - 31.10.2024

Wenn Sie dennoch während der Saisonverkehrsbeschränkung auf Ihr Auto angewiesen sind, können Sie in folgenden Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen:


Anreise/Abreise mit dem Kraftfahrzeug

Um Ihre Ferienunterkunft in der „Roten Zone“ erreichen zu können, erhalten Sie während der Saisonverkehrsbeschränkung bei der AG EMS (in Emden/Eemshaven am Fähranleger) oder bei der Borkumer Kleinbahn eine Ausnahmegenehmigung. Mit dieser Erlaubnis sind Sie berechtigt 2 Stunden nach Ankunft und 2 Stunden vor Abfahrt des Schiffes zu Ihrer Ferienunterkunft zu fahren

Schwerbehinderung

Wenn Sie aufgrund einer außergewöhnlichen Gehbehinderung („aG“) auf ein Fahrzeug angewiesen sind, bekommen Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Insel. Hierfür senden Sie bitte eine Kopie des Fahrzeugscheines und eine Kopie des Schwerbehindertenausweises unter Angabe Ihrer Aufenthaltsdauer an die unten aufgeführte Kontaktadresse.

Gewerblicher Verkehr

Für den gewerblichen Verkehr zählt nicht die Ausnahmegenehmigung der AG EMS. Der gewerbliche Verkehr benötigt eine kostenpflichtige Genehmigung der Stadt Borkum (15,00 € / Tag, max. 150,00 €) zum Befahren der „Roten Zone“. Hierfür füllen Sie bitte den unten beigefügten Antrag aus und senden diesen an die unten aufgeführte Kontaktadresse.

Private Fahrten

Für einen Umzug bei denen Straßen der roten Zone befahren werden müssen, erhalten Sie eine Ausnahmegenehmigung. Hier ist eine Genehmigung im Zeitraum von montags – samstags, 08:00 – 19:00 Uhr möglich

Jahresgenehmigung

Ein Antrag auf eine Jahresgenehmigung kann beim dauerhaften Aufenthalt auf der Insel für den gewerblichen Verkehr oder für schwerbehinderte Personen gestellt werden.

Hinweis

Diese Genehmigung berechtigt zum Befahren der gesperrten Straßen und nicht zum Parken.