KFZ Zulassungsangelegenheiten
Sie können bei der Stadt Borkum Ihr Kfz an-, ab- und ummelden bzw. stilllegen. Die Stadt Borkum sendet den Vorgang an die Zulassungsstelle. Es kann somit z. B. bei einer Neuzulassung einige Tage dauern bis Sie Ihr Kennzeichen erhalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung (Bescheinigung über die Stilllegung)
- Fahrzeugbrief
- Versicherungsbestätigung (entfällt bei Stilllegung)
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung -TÜV- (entfällt bei Stilllegung)
- Bescheinigung über die Abgasuntersuchung -AU- (entfällt bei Stilllegung)
- Kennzeichen (bei Abmeldung)
- Personalausweis oder Meldebestätigung
- Vollmacht zur Anmeldung oder Umschreibung (wenn nicht Halter)
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Da diese sehr umfangreich sind und ständigen Änderungen unterliegen, können diese hier nicht veröffentlicht werden. Sie können sich telefonisch erkundigen.
Weitere Informationen
Wunschkennzeichen:
Gegen eine geringe Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen - sofern noch nicht vergeben - erhalten.
Es ist auch eine vorübergehende Reservierung möglich.
Autoverkauf:
Beim Fahrzeugverkauf häufen sich die Fälle, in denen der/die Erwerber(in) der Pflicht zur Ab- bzw. Ummeldungen nicht nachkommt.
Dies hat zur Folge, dass der/die Verkäufer(in) weiterhin die Kfz-Steuer und die Versicherungsprämien bis zur Umschreibung oder Abmeldung des Fahrzeugs entrichten muss. Der sicherste Schutz hiergegen ist die vorübergehenden Stilllegung des Fahrzeugs vor der Übergabe an den/die Erwerber(in). Dazu benötigen Sie den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein und die Kennzeichenschilder.
Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie über diesen Link: Landkreis Leer Straßenverkehrsamt