Ausfertigung von Urkunden
Das Standesamt verfügt über die Geburts-, Heirats- und Sterberegister innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen.
Die Erteilung von Personenstandsurkunden wie Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde und entsprechenden Registerauszügen sowie die Auskünfte hierüber kann für folgende Personen oder Behörden erfolgen:
- Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit
- Personen, auf die sich der Eintrag bezieht sowie
- deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge
Die Urkunden /Registerauszüge können nur vom Standesamt des Ereignisortes (Geburt/Eheschließung/Sterbefall) erteilt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- ggfs. Vollmacht bei Abholung durch andere Personen
Gebühren
- Erste Ausfertigung 15,00 €
- Jede weitere Ausfertigung 7,50 €
ggfs. zzgl. Porto oder Nachnahmegebühr