Informationen über Vergaben gemäß VOB/A und VOL/A
Gemäß §19 und §20 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) und gemäß §19 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) ist die Stadt Borkum als Auftraggeber verpflichtet, über geplante Vergaben und nach einer Zuschlagserteilung über beauftragte Leistungen und Bauleistungen mit einem Auftragswert von min. 25.000 EUR (beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb) bzw. min. 15.000 EUR (freihändige Vergabe) zu informieren.
Diese Informationen enthalten Angaben über den Auftraggeber, das Vergabeverfahren, den Auftragsgegenstand, den Ort der Ausführung und des beauftragten Unternehmens. Die Informationen stellen wir Ihnen nachfolgend projektbezogen in einer pdf-Datei zur Verfügung.
Aktuell sind keine Ausschreibungen vorhanden.