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Einrichtung eines Sanierungsbeirats für das Sanierungsgebiet Kurviertel - Aufruf zur Beteiligung

Bekanntmachung

Der Ortsteil Kurviertel ist ein Sanierungsgebiet gemäß § 142 BauGB Abs. 3 Satz 1. In den kommenden 12 Jahren kann die Stadt Borkum rd. 22 Mio. € an Fördermitteln für die städtebauliche Verbesserung des Ortsteils verwenden. Eine nachhaltige und sinnvolle Sanierung kann nur unter Einbeziehung der Anwohner:innen und betroffener Gewerbetreibenden gelingen. Zu diesem Zweck wird ein Sanierungsbeirat gegründet, der den Prozess beratend begleitet.

Welche Aufgabe hat der Sanierungsbeirat?

  • Fragen der Umsetzung behandeln und Vorschläge hierzu erarbeiten
  • Hinweise auf aktuelle Defizite und Probleme geben
  • Erarbeitung von Lösungsvorschlägen
  • Empfehlungen für den Rat und Ausschüsse verabschieden

Wie oft tagt der Beirat?

Geplant ist, dass der Beirat dreimal im Jahr zusammenkommt.

Wer kann mitarbeiten?

Der Sanierungsbeirat "Kurviertel" soll aus:
vier Vertretern aus dem Bereich Gastronomie/ Hotellerie (Davon mind. ein Vertreter der DEHOGA)
zwei Vertretern der Borkumer Kleinbahn / AG-Ems
zwei Vertretern aus Kurbetrieb/Reha
zwei Vertretern aus Einzelhandel/sonstige Gewerbetreibende
sowie zwei Anwohnende mit 1. Wohnsitz im Kurviertel bestehen.

Als nicht stimmberechtigte Mitglieder können bis zu drei Vertretern der Stadtverwaltung (Bürgermeister, Stadtbaumeister und ein weiterer Vertreter) und bis zu zwei Vertreter der NBG teilnehmen.

Insgesamt ist der Sanierungsbeirat somit auf 12 stimmberechtigte Mitglieder und 5 nicht stimmberechtigte Mitglieder begrenzt.

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Nicht berechtigt sind Ratsmitglieder und Mitarbeiter der Verwaltung. Die Erreichbarkeit über Email ist ebenfalls Voraussetzung.

Wie werden die Plätze besetzt?

Bei mehr Interessenten als Plätze entscheidet das Los. Die Ziehung der Lose erfolgt in einer öffentlichen Ratssitzung. Bei zu wenigen Interessenten kann ein Topf aus einem anderen aufgefüllt werden.

Je Immobilie bzw. Gewerbebetrieb wird nur ein Vertreter zum Losverfahren zugelassen. Als Betrieb in diesem Sinne gelten auch Firmenverbünde und Konsortien.

Wie und bis wann kann man sein Interesse bekunden?

Die Interessenbekundung ist bis zum 24.04.2026 an die E-Mail-Adresse bauamt@stadt-borkum.de zu senden. Die Auslosung, sofern erforderlich, ist in der Ratssitzung am 21.05.2026 vorgesehen.