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Bekanntmachung über die Bestimmung des Datums der Wahl sowie die Benennung des Gemeindewahlleiters und die stellvertretende Gemeindewahlleiterin für die Kommunalwahl am 13.09.2026

Bekanntmachung

Die niedersächsische Landesregierung hat festgelegt, dass die allgemeinen Neuwahlen der Abgeordneten der Kommunalvertretungen in Niedersachsen am 13. September 2026 stattfinden.

Der Rat der Stadt Borkum hat in seiner Sitzung am 19.06.2025 gemäß§ 45 b Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) beschlossen, dass als Wahltag für die Wahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters ebenfalls der 13. September 2026 bestimmt wird.

Gemäß§ 7 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) i. V. m. §§ 9 und 45 c NKWG wird bekannt gegeben:

Gemäß§ 9 Abs. 3 Nr. 2 NKWG hat der Rat der Stadt Borkum als Gemeindewahlleiter für das Wahlgebiet der Stadt Borkum berufen

Allgemeiner Vertreter Frank Pahl

Stellvertretender Gemeindewahlleiter ist gemäß§ 9 Abs. 1 Satz 2 NKWG

Ordnungsamtsleiter Eike Müller

Die Dienstanschrift der Gemeindewahlleitung lautet:
Neue Straße 1, 26757 Borkum

Borkum, 23. Dezember 2025
Der Gemeindewahlleiter