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Bürgermeister als Sachverständiger im Bundestag geladen

Pressemitteilung

Am 3. Dezember 2025 fand in Berlin eine öffentliche Anhörung des Umweltausschusses zum Gesetzentwurf zur Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in Meeresschutzgebieten statt. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Meeresgebiete zu schützen, indem die Förderung von Kohlenwasserstoffen, wie sie bei der Erdgasförderung stattfindet, in diesen Gebieten verboten wird. Nur bei Vorliegen eines überwiegend öffentlichen Interesses ist es möglich, eine Befreiung für Projekte zu erhalten.

Der Gesetzesentwurf ist für die Stadt Borkum insoweit bedeutend, da er die Ausweitung der bisherigen Gasförderung in den Meeresschutzgebieten „Borkum Riff“ und „Borkum Riffgrund“ einschränken würde. Beide Natura 2000 Gebiete liegen an der Grenze zum Nationalpark Wattenmeer und in unmittelbarer Nähe zur bereits stattfindenden Gasförderung vor Borkum.

Für die Anhörung durften die Parteien Sachverständige benennen, die zunächst in einer kurzen Rede und einer darauffolgenden Fragerunde, die aus drei Durchläufen bestand, sowie in einer schriftlichen Stellungnahme die Möglichkeit hatten, Argumente zu dem Gesetzentwurf vorzutragen. Der Bürgermeister der Stadt Borkum, Jürgen Akkermann, erhielt für den Ausschuss eine Einladung als Sachverständiger. In seinem Eingangsstatement ging er auf die Gefahren durch Havarien sowie auf die Unsicherheiten in den Prognosen für Erdbeben und Bodenabsenkungen und die daraus resultierenden Gefahren für die Inseln ein. Er verwies dabei auf die jahrelang falschen Vorhersagen bei der Erdgasförderung in Groningen und vor Ameland. Gleichzeitig appellierte er, den Schutz des UNESCO-Weltnaturerbes und der umliegenden Meeresschutzgebiete ernst zu nehmen, und betonte, dass das naturschutzfachliche Interesse in diesen Gebieten im Abwägungsprozess zur Durchführung von Projekten mindestens gleichrangig bewertet werden müsse wie wirtschaftliche oder Gründe der Versorgungssicherheit. Seine Argumente wurden von der Referentin der DUH für Energie und Klimaschutz sowie einem Meeresbiologen gestützt, die beide ebenfalls als Sachverständige geladen waren. Prof. Dr. Gerold Janssen vom Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung mahnte, dass es viel zu wenige Erkenntnisse über den Meeresuntergrund gebe und dieser ebenfalls ein schützenswerter Raum sei, der nicht nach dem „Windhundprinzip“ vergeben werden dürfe. Die von der Unionsfraktion benannten Sachverständigen betrachteten den Gesetzesentwurf hingegen auf Grund der Energieversorgung kritisch.

Die Stellungnahme der Sachverständigen, den Gesetzentwurf sowie die Aufzeichnung der Sitzung finden Sie unter:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw49-pa-umwelt-meeresgebiete-1127208