Saisonende: Anpassungen Verkehrsregelungen ab 1. November
Pressemitteilung
Mit dem Ende der Saisonverkehrsbeschränkung treten ab dem 1. November auf Borkum mehrere saisonbedingte Änderungen in Kraft. Diese betreffen die Parkraumbewirtschaftung, die Regelungen in den Fußgängerzonen sowie die Verkehrsführung in den saisonal gesperrten Zonen.
Abschaltung Parkautomat Westerstraße
Das Parkraumkonzept für die Westerstraße sieht eine saisonale Bewirtschaftung der Parkzone vor. Demnach werden die Parkplätze außerhalb der Saisonverkehrsbeschränkung, also vom 1. November bis eine Woche vor Ostern eines jeden Jahres, kostenlos zur Verfügung gestellt. Für diesen Zeitraum werden in der gesamten Parkzone wieder Kurzzeitparkplätze eingerichtet, die auf eine Höchstdauer von 4 Stunden begrenzt sind.
Regelungen in den Fußgängerzonen ändern sich
Ab dem 1. November ändern sich die Regelungen in den Fußgängerzonen „Wilhelm-Bakker-Straße/untere Strandstraße“ und „obere Strandstraße“.
Die Fußgängerzone „Wilhelm-Bakker-Straße/untere Strandstraße“ wird ganztags für den Radverkehr freigegeben. Der Lieferverkehr darf weiterhin lediglich zwischen 08:00 und 10:00 Uhr die Fußgängerzone befahren.
In der Fußgängerzone „obere Strandstraße“ wird der Auto- und Radverkehr wieder ganztägig zugelassen. Bei dieser Fußgängerzone handelt es sich um eine temporäre Fußgängerzone, die nur im Zeitraum eine Woche vor Ostern bis zum 31. Oktober für den Auto- und Radverkehr gesperrt ist.
Saisonverkehrsbeschränkung 2025 endet
Ab dem 1. November endet die Saisonverkehrsbeschränkung auf Borkum. Damit dürfen die rote und blaue Zone wieder ganztags mit Kraftfahrzeugen befahren werden.
Es ist jedoch zu beachten, dass ein Großteil der Straßen in der freigegebenen roten Zone durch das Verkehrszeichen 325.1 als verkehrsberuhigter Bereich (sogenannte Spielstraße) ausgewiesen ist. Dort ist das Parken generell verboten, außer auf speziell dafür vorgesehenen und markierten Flächen. Lediglich das Halten zum Be- und Entladen sowie zum Ein- und Aussteigen ist erlaubt.
Ab dem 26. Dezember wird die rote Zone erneut für den Autoverkehr ganztags gesperrt – diese Regelung gilt bis zum 4. Januar. Die Saisonverkehrsbeschränkung greift in diesem Zeitraum nicht in der blauen Zone.