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Information Sanierungsvermerk

Die Stadt Borkum ist 2022 mit dem Bereich des Kurviertels in das Städtebauförderprogramm aufgenommen worden. Das Grundbuchamt trägt zur Zeit für alle Grundstücke in diesem Sanierungsgebiet einen Sanierungsvermerk in die entsprechenden Grundbücher ein, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und finanziellen Aspekte der städtebaulichen Sanierung transparent und nachvollziehbar sind.

Hier sind die Hauptgründe:

  1. Informations- und Sicherungsfunktion: Der Sanierungsvermerk informiert darüber, dass das Grundstück in einem Gebiet liegt, das städtebaulich saniert wird. Dies dient der Transparenz und stellt sicher, dass alle Beteiligten über die laufende Sanierungsmaßnahme informiert sind.
  2. Genehmigungspflicht: Während der Sanierungsphase müssen bestimmte bauliche Maßnahmen und Veränderungen am Grundstück von der Gemeinde genehmigt werden. Dies soll sicherstellen, dass die Sanierungsziele nicht gefährdet werden.
  3. Vorkaufsrecht: Das Vorkaufsrecht dient dazu, die städtebaulichen Ziele und Maßnahmen der Sanierung zu unterstützen. Die Gemeinde kann so sicherstellen, dass die Nutzung des Grundstücks den Sanierungszielen entspricht.
  4. Kostenbeteiligung: Eigentümer können zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen herangezogen werden. Dies erfolgt durch sogenannte Ausgleichsbeträge, die den gestiegenen Bodenwert des Grundstücks widerspiegeln. Hierzu wurden für den Richtwert Anfangswerte ermittelt. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen werden die Abschlusswerte ermittelt. Aus der Differenz werden die entsprechenden Ausgleichsbeträge errechnet. Dafür entfallen bei der Erneuerung von Straßen die nach der Straßenausbausatzung anfallenden Anliegerbeiträge.
  5. Rechtliche Sicherheit: Der Eintrag im Grundbuch schafft rechtliche Klarheit und Sicherheit für alle Beteiligten, insbesondere bei Kauf- oder Verkaufsprozessen.
  6. Verkauf: Bei einem Verkauf eines Grundstücks in einem Sanierungsgebiet überprüft die Gemeinde ggfs. mit einem Sachverständigen, ob der vereinbarte Kaufpreis angemessen ist. Ebenfalls wird durch die Gemeinde der Kaufpreis mit den aktuellen Marktwerten ähnlicher Grundstücke ermittelt. Beide Vorgehensweisen sollen sicherstellen, dass der Kaufpreis angemessen ist und die Sanierungsziele durch den Verkauf eingehalten werden.

Rückfragen können an Herrn Hosemann (04922 / 303-216) sowie an Herrn Rusch (Tel. 04922 / 303-217) und an bauamt@stadt-borkum.de gerichtet werden.