Kabeltrasse zur Versorgung der Gasförderplattform genehmigt
Pressemitteilung
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat am 31.03.2025 die Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Verlegung des Seekabels zur Versorgung der niederländischen Gasförderplattform in der Nordsee bekannt gegeben. Damit hat der NLWKN die Verlegung des Stromkabels durch die Riffe genehmigt. Die Stadt Borkum und die Gemeinde Juist planen, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Sobald Rechtsmittel eingelegt werden, darf mit dem Bau der Kabeltrasse erst begonnen werden, wenn eine gerichtliche Entscheidung über die Bestandskraft der Genehmigung vorliegt. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat.
Anders als zuvor, wurde ONE-Dyas nun verpflichtet, für die zerstörten Teile des Riffs einen Realausgleich an einer noch unbekannten Stelle in der Nordsee zu schaffen. Die Wiederansiedlung von Riffen ist jedoch langwierig und der Erfolg ungewiss. In Zeiten des Artensterbens und der sich verschärfenden Klimakrise sind natürliche Lebensräume mit ihren etablierten Arten wie beispielsweise die Nordseeriffe von enormer Bedeutung für die Stabilisierung der marinen Ökosysteme, von denen auch die Inseln abhängig sind. Deshalb setzen sich die Stadt Borkum und die Inselgemeinde Juist weiterhin für den Erhalt der Riffe ein.