»Richtbohrungen von der Plattform N05-A in den deutschen Sektor der Nordsee einschließlich der Erdgasförderung im deutschen Hoheitsgebiet« der Firma ONE Dyas B. V.
Rahmenbetriebsplanzulassung/Planfeststellungsbeschluss
Auf Antrag der ONE Dyas B. V. vom 09.09.2022 hat das LBEG mit der Entscheidung vom 13.08.2024 – L1.4/L67130/07-07_01/2023-0005 – das Vorhaben „Richtbohrungen von der Plattform N05-A in den deutschen Sektor der Nordsee einschließlich der Erdgasförderung im deutschen Hoheitsgebiet“ gemäß § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz (BBergG) mit den vorgelegten Planfeststellungsunterlagen zugelassen. Der verfügende Teil der Rahmenbetriebsplanzulassung/des Planfeststellungsbeschlusses wird in der Anlage öffentlich bekannt gemacht.
Zuständige Behörde für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, An der Marktkirche 9, 38678 Clausthal-Zellerfeld.
Das zugelassene Vorhaben dient der Erdgasexploration und Erdgasförderung im Bereich des Erdgasfeldes N05-A, sowie der umliegenden potentiellen Erdgasvorkommen N05-A-Noord, N05-A-Südost und Diamant im deutschen Sektor der Nordsee.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde eine Prüfung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens durchgeführt. Die Auswirkungen der Maßnahme auf die Umwelt wurden bei den fachgesetzlichen Entscheidungen berücksichtigt.
Die Zulassung erfolgte nach Maßgabe der im Teil A, Ziffer 2 der Rahmenbetriebsplanzulassung vom 13.08.2024 festgestellten Unterlagen sowie der im Teil A, Ziffern 4 und 5 der Rahmenbetriebsplanzulassung enthaltenen Nebenbestimmungen und Hinweisen.
Der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses und die Rechtsbehelfsbelehrung werden gemäß § 102 a VwVfG in der aktuellen Fassung i.V.m. § 74 Abs. 5 S. 2 VwVfG in der bis zum 31.12.2023 geltenden Fassung bekannt gemacht.