Kindertagesstätte
Allgemeine Informationen:
Ziel der Stadt Borkum ist der qualitätsorientierte und bedarfsgerechte Ausbau der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen. Durch die Erweiterung der Sonderöffnungszeiten, die Einrichtung von Ganztagsbetreuung (Betreuung von 8 bis 16 Uhr bzw. in der Kinderkrippe bis 15 Uhr), durch die Einrichtung von altersübergreifenden Gruppen(Betreuung von Kindern ab 2 Jahren) und von zwei integrativen Gruppen sowie von drei Kinderkrippengruppen wurden wesentliche Weichen für eine Verbesserung des Betreuungsangebotes gestellt.
Weitere Ziele sind,
- den Anspruch der Kinder auf Betreuung, Bildung und Erziehung gerecht zu werden;
- die Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen und zu ergänzen;
- Eltern die Möglichkeit zu eröffnen, Erwerbstätigkeit und Familie miteinander zu vereinbaren, und
- eine wesentliche Voraussetzung für die Verwirklichung des Kinderwunsches junger Paare zu schaffen.
Gruppen
- 2 altersübergreifende Gruppen mit jeweils maximal 25 Kindern. In diesen Gruppen können schon Kinder ab dem 2. Lebensjahr aufgenommen werden.
- 1 Ganztagsgruppe mit 25 Kindern.
- 2 integrative Gruppen mit jeweils 18 Kindern. Von diesen 18 Plätzen sind mindestens zwei und maximal vier Plätze für Kinder mit Entwicklungsstörungen, Beeinträchtigungen und Behinderungen.
- 3 Kinderkrippengruppen mit 15 Kindern (für Kinder vom 1. bis zum 3. Lebensjahr).
Mittagsverpflegung
Die Kinder können an der Mittagsverpflegung teilnehmen. Die Kosten betragen 3,50 € je Mittagessen.
Voranmeldung/Anmeldung/Abmeldung
Voranmeldung:
Kinder können ab Geburt in der Kindertagesstätte vorangemeldet werden.
Die Kindertagesstätten Voranmeldung kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
Anmeldung:
Die Anmeldung der Kinder, deren Sorgeberechtigten die Aufnahme wünschen, hat schriftlich durch ein Anmeldeformular in der Kindertagesstätte zu erfolgen.
Die Anmeldung erfolgt nach telefonischer Terminabsprache bei der Leiterin in der Kindertagesstätte.
Vor Aufnahme des Kindes in die Kindertagesstätte erfolgt der Abschluss eines Betreuungsvertrages zwischen der Stadt Borkum und den Sorgeberechtigten.
Abmeldung:
Die Sorgeberechtigten können das Betreuungsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich kündigen. Auch die Abmeldung von den Sonderöffnungszeiten hat innerhalb dieser Frist zu erfolgen. Einer Kündigung bedarf es nicht, wenn das Kind zum Ende des Kindergartenjahres (31.07.) in die Schule wechselt.