Informationen über den Besucherverkehr im Rathaus ab dem 28.12.2021
Aufgrund der wiederum verschärften Bedingungen/Kontaktbeschränkungen in der aktuellen Corona-Situation gelten ab dem 28.Dezember 2021 folgende Betretungsregelungen für den Besucherverkehr im Rathaus, Neue Straße 1 und in der Neuen Straße 3 (Bürgerbüro/Fundbüro und Bauamt)
Kontaktvermeidung ist das oberste Ziel. Hintergrund ist der Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie der Beschäftigten in der Verwaltung.
- Die Rathaustüren bleiben grundsätzlich für den öffentlichen Besucherverkehr geschlossen.
- Termine können aber selbstverständlich telefonisch oder per Email (stadt@borkum.de) vereinbart werden
- Es wird empfohlen, Verwaltungsangelegenheiten ohne zwingend erforderlichen persönlichen Beratungsbedarf weiterhin telefonisch, schriftlich und/oder per Email zu erledigen. Ein Posteinwurf ist von außen möglich. Viele Dienstleistungen werden auch digital über www.stadt-borkum.de und/oder das Bürgerportal der Stadt Welcome - Bürgerportal Stadt Borkum angeboten.
- Für das Betreten der Gebäude ist unbedingt die 3G-Regel zu beachten (geimpft, genesen, getestet). Ein Nachweis ist zwingend mitzuführen und wird kontrolliert. Bei Nichtvorlage eines entsprechenden Nachweises wird zum Verlassen der Gebäude aufgefordert.
- Es gilt generelle Maskenpflicht (FFP2).
- Darüber hinaus sind die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Hände-Desinfektionsmittel stehen zur Verfügung.
- Die jeweils zuständigen Sachbearbeiter(innen) nehmen die Personalien zwecks notwendiger Erstellung der Besucherliste zur Kontrolle einer möglichen Infektionskette auf, die Nutzung der Luca-App ist möglich.
Diese präventive Maßnahme ist aufgrund der dringenden Empfehlungen leider unausweichlich.
Der Bürgermeister