Kindertagesstätte
,,Börkumer Kinnertune"
Allgemeine Informationen:
Ziel der Stadt Borkum ist der qualitätsorientierte und bedarfsgerechte Ausbau der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen. Durch die Erweiterung der Sonderöffnungszeiten, die Einrichtung einer Ganztagsbetreuung (Betreuung von 08.00 bis 16.00 Uhr), durch die Einrichtung einer altersübergreifenden Gruppe (Betreuung von Kindern ab 2 Jahren) und von zwei integrativen Gruppen sowie von zwei Kinderkrippen wurden wesentliche Weichen für eine Verbesserung des Betreuungsangebotes gestellt.
Weitere Ziele sind,
- den Anspruch der Kinder auf Betreuung, Bildung und Erziehung gerecht zu werden;
- die Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen und zu ergänzen;
- Eltern die Möglichkeit zu eröffnen, Erwerbstätigkeit und Familie miteinander zu vereinbaren, und
- eine wesentliche Voraussetzung für die Verwirklichung des Kinderwunsches junger Paare zu schaffen.
Ansprechpartner:
Börkumer Kinnertune | http://www.kindergarten-borkum.de/ |
Frau Ina Laufenberg | Telefon: 04922/990176 |
Kindergartenleitung | E-Mail: Kindergarten-borkum@web.de |
Süderstraße 64 | Fax: 04922/9249973 |
D-26757 Borkum |
Gruppen:
2 altersübergreifende Gruppen mit jeweils maximal 25 Kindern. In diesen Gruppen können schon Kinder ab dem 2. Lebensjahr aufgenommen werden.
1 Ganztagsgruppe mit 25 Kindern.
2 integrative Gruppen mit jeweils 18 Kindern. Von diesen 18 Plätzen sind mindestens zwei und maximal vier Plätze für Kinder mit Entwicklungsstörungen, Beeinträchtigungen und Behinderungen.
2 Kinderkrippengruppen mit 15 Kindern (mgl. Aufnahme ab der 8. Lebenswoche bis zum vollendetem 3. Lebensjahr)
Mittagsverpflegung:
Die Kinder können an der Mittagsverpflegung teilnehmen. Die Kosten betragen 3,00 € je Mittagessen.
Öffnungszeiten:
Montags bis freitags:
Vormittags | von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr oder |
von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr (Regelöffnungszeit) | |
Vormittags | von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr (Integrationsgruppen) |
Vormittags | von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr (Kinderkrippe) |
Ganztags | von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Sonderöffnungszeiten:
7:30 Uhr bis 8:00 Uhr
Voranmeldung/Anmeldung/Abmeldung:
- Voranmeldung:
Kinder können ab Geburt in der Kindertagesstätte vorangemeldet werden.
Die Kindertagesstätten Voranmeldung kann HIER heruntergeladen werden
- Anmeldung:
Die Anmeldung der Kinder, deren Sorgeberechtigten die Aufnahme wünschen, hat schriftlich durch ein Anmeldeformular in der Kindertagesstätte zu erfolgen.
Die Anmeldung erfolgt nach telefonischer Terminabsprache bei der Leiterin in der Kindertagesstätte.
Vor Aufnahme des Kindes in die Kindertagesstätte erfolgt der Abschluss eines Betreuungsvertrages zwischen der Stadt Borkum und den Sorgeberechtigten.
- Abmeldung:
Die Sorgeberechtigten können das Betreuungsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich kündigen. Auch die Abmeldung von den Sonderöffnungszeiten hat innerhalb dieser Frist zu erfolgen. Einer Kündigung bedarf es nicht, wenn das Kind zum Ende des Kindergartenjahres (31.07.) in die Schule wechselt.
Gebühren:
1.) Die Gebühren sind sozial gestaffelt. Sie richten sich nach dem zu versteuerten Einkommen des vorletzten Kalenderjahres.
Diese betragen zurzeit:
Zu versteuerndes Einkommen | 4 Stunden Betreuung 1. Kind | 4 Stunden Betreuung 2. Kind | 5 Stunden Betreuung 1. Kind | 5 Stunden Betreuung 2. Kind | Ganztags- betreuung 1. Kind | Ganztags-betreuung 2. Kind |
bis 19.000 € | 80,00 € | 40,00 € | 100,00 € | 50,00 € | 160,00 € | 80,00 € |
von 19.000,01 € bis 28.000,00 € | 96,00 € | 48,00 € | 120,00 € | 60,00 € | 192,00 € | 96,00 € |
von 28.000,01 € bis 37.000,00 € | 129,00 € | 64,50 € | 161,25 € | 80,62 € | 258,00 € | 129,00 € |
über 37.000,00 € | 184,00 € | 92,00 € | 230,00 € | 115,00 € | 368,00 € | 184,00 € |
3.) Die Gebühr für die Inanspruchnahme der Sonderöffnungszeiten beträgt wie folgt:
1. Kind | 2. Kind | |
Sonderöffnungszeiten | 5,00€ | 2,50€ |
Für weitere Kinder, die gleichzeitig die städtische Kindertagesstätte besuchen, wird keine Gebühr erhoben.
4.) Keine Gebühren sind für die Kindergartenjahren zu zahlen, für die das Land Niedersachsen eine Freistellung von den Elternbeiträgen gewährt. Die Beitragsfreiheit bezieht sich nicht auf die Beteiligung an den Kosten der Verpflegung.
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Apfeld, Volker |
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Laufenberg, Ina |
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Zuständiges Amt:
Amt | Telefon | Fax | |||
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04922 3030 |
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04922 303-256 |
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04922 990176 |
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04922 9249973 |