Untersuchungsberechtigungsschein
Untersuchungsberechtigungsschein
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Voraussetzungen:
Ausweisdokument als Identitätsnachweis
Allgemeine Informationen:
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Biester, Jens |
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Kasten, Siever |
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Reimer, Cornelia |
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Gebührenfrei.