Sterbefall
Beschreibung:
Sterbefälle
Jeder Sterbefall, der sich auf Borkum ereignet hat, ist dem Standesamt Borkum spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.
Zur Anzeige verpflichtet sind das Krankenhaus und die Alten- u. Pflegeheime, sollte sich der Sterbefall nicht in einer solchen Einrichtung ereignet haben, erfolgt die Anzeige in der Regel durch das beauftragte Bestattungsinstitut.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Todesbescheinigung des Arztes
- Aufenthaltsbescheinigungen, wenn der Verstorbene nicht auf Borkum gemeldet war (erhältlich beim Bürgerbüro des Wohnortes)
Bei verheirateten Verstorbenen:
- Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus den Geburtenregistern des Verstorbenen und des Ehegatten
- Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
Bei ledig Verstorbenen:
- Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister des Verstorbenen
Bei Lebenspartnerschaften
- Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister des Verstorbenen
- Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister (gilt auch für aufgehobene und aufgelöste Lebenspartnerschaften)
Gebühren:
- Sterbeurkunde : 10,00 €
- jede weitere gleichzeitig gefertigte Sterbeurkunde: 5,00 €
Sterbeurkunden oder Sterberegisterauszüge können nur von dem registerführenden Standesamt ausgestellt werden. Bitte wenden Sie sich daher für die Anforderung der entsprechenden Urkunden an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat.
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Byl, Geerd-Olaf |
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