Ökologische Gartengestaltung
Die Gartengestaltung unterliegt häufig dem Aspekt, so wenig wie möglich pflegeintensiv zu sein. Eine derartige Gestaltung ist möglich, ohne dass ökologische Aspekte vernachlässigt werden.
Heide
Heideflächen stellen die natürliche Vegetation in älteren Dünenbereichen auf den Nordseeinseln dar. Vorteilhaft ist bei der Heide, dass sie auf nährstoffarmen Sandböden mit wenig Wasser- und Nährstoffverfügbarkeit auskommt. Ein Garten mit Heide kann daher die perfekte Anlage für Grundstückseigentümer sein, die wenig Zeit haben. Im Gegensatz zu einer Rasenfläche mit bis zu 50 Tierarten kann eine Heidefläche bis zu 2.500 Tierarten beherbergen. Tipps zur Anlage eines Gartens mit Heidevegetation sind HIER zu finden.
Blühfläche
Eine Rasenfläche wird viele Male im Jahr gemäht. Eine Blühfläche im Sinne eines Sand-Magerrasens muss nur einmal am Ende des Sommers gemäht werden. Anstatt Zeit und Mühe zum Rasenmähen aufzuwenden, kann man sich den gesamten Sommer am vielgestaltigen Blüten-, Schmetterlings- und Bienenaufkommen erfreuen. Praktische Tipps zur Anlage einer Blühfläche sind HIER zu finden. Weiterführende Links:
Wir tun was für Bienen!
Netzwerk blühende Landschaft
Rosen
Zu den einheimischen Rosen auf den Nordseeinseln gehören die Bibernell-Rose (Rosa pimpinellifolia) und die Hunds-Rose (Rosa canina). Sie stellen keine Gefahr durch Verdrängung einheimischer Vegetation dar und können bedenkenlos gepflanzt werden.
Sträucher und Bäume
Einheimische Wildsträucher
Einheimische Bäume und Sträucher
Empfehlungen für das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern
Japanischer Staudenknöterich (Fallopia japonica)
Diese Pflanze stellt auf Borkum ein großes Problem dar. Sie verdrängt in erheblichem Maße die einheimische Vegetation und die damit verbundene einheimische Insektenwelt. Tritt Japanischer Staudenknöterich auf dem eigenen Grundstück auf, sollte er unbedingt bekämpft werden. Als eine wirksame und umweltfreundliche Bekämpfungsmethode hat sich auf Borkum sowohl im Kurpark wie auch im Privatgartenbereich die häufige Mahd erwiesen: einmal die Woche oder alle zwei Wochen. Weiterführende Informationen HIER.