Wer ist tourismusbeitragspflichtig?
Beitragspflichtig sind alle selbständig tätigen Personen und alle Unternehmen, denen durch den Tourismus in der Stadt Borkum unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden. Die Beitragspflicht erstreckt sich auch auf solche Personen und Unternehmen, die, ohne in der Stadt ihren Wohnsitz oder ihren Betriebssitz zu haben, vorübergehend in der Stadt erwerbstätig sind.
29.11.2023