Bin ich tourismusbeitragspflichtig?
Gemäß § 6 der TouB-Satzung haben die Beitragspflichtigen sowie ihre Vertreter der Stadt Borkum die Aufnahme, Änderung und Beendigung der beitragspflichtigen Tätigkeit mitzuteilen. Auf Anforderung haben Sie die erforderlichen Angaben zur Berechnung des Beitrages mitzuteilen. Aufgrund der vorstehenden Voraussetzungen unterliegen diese Fälle immer einer Einzelfallprüfung.
Um zu prüfen, ob Sie tourismusbeitragspflichtig sind, wenden Sie sich an die Kämmereiverwaltung.