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Auskunftsperre

Wenn dem Betroffenen oder einer anderen Person durch Bekanntgabe der Anschrift eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen könnte, dann kann eine Auskunftssperre ins Melderegister eingetragen werden.

Voraussetzungen:

  • Ausweisdokument als Identitätsnachweis
  • persönliches Erscheinen des Antragstellers
  • Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben

Allgemeine Informationen:
Bürgerservice Niedersachen