Hunde, Pferde und Seehunde auf Borkum
Halter von Hunden und Pferden müssen einige Regeln auf Borkum berücksichtigten, die sich durch die Borkumer Gefahrenabwehrverordnung und das Gesetz über den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer ableiten. Auch im Umgang mit Seehunden gilt es, verschiedene Dinge zu beachten. Das HIER zum Download verfügbare Faltblatt enthält alle wichtigen Informationen in kompakter Weise.
Anleinen von Hunden
Zu diesem Thema gibt es fortwährend Fragen und Missverständnisse, so dass hier eine genauere Betrachtung sinnvoll erscheint.
In der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) sind Hunde in der freien Landschaft grundsätzlich an der Leine zu führen. Grundlage für diese Verpflichtung ist § 33 Abs. 1 Nr. 1b des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung. Details können HIER nachgelesen werden.
Auf Borkum wird die Leinenpflicht über den Zeitraum der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit und der Begrifflichkeit der „freien Landschaft“ hinaus ergänzt: „Auf allen sonstigen öffentlichen Verkehrsflächen im Sinne von § 1 StVO, auf den Strandpromenaden und auf den Wanderwegen sind Hunde an der Leine zu führen.“ Grundlage für diese Verpflichtung ist § 3 der Borkumer Gefahrenabwehrverordnung, die HIER einsehbar ist.
Eine weitere Ergänzung ergibt sich durch die Präsenz des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer, der bis auf den Ort, den Flugplatz und den Hafen die gesamte Insel umfasst. Hunde sind nach § 6 Abs. 2 Nr. 3 in der Ruhezone und nach § 12 Abs. 1 in der Zwischenzone ganzjährig an der Leine zu führen. Das Nationalparkgesetz ist HIER einsehbar.
Die Wirtschaftsbetriebe der Stadt NSHB Borkum GmbH haben Strandflächen gepachtet und sind hier als „Hausherr“ anzusehen. Bestimmte Strandabschnitte, insbesondere jene mit Badestellen, sind für Hunde tabu.
Eine Übersicht über Hundestrände und Auslaufplätze können Sie sich HIER verschaffen.