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Winterdienst

Pressemitteilung

Der Winter hat Einzug gehalten – und mit ihm Schnee und Glätte.
Bei einer ersten Kontrolle des Winterdienstes wurden seitens der Stadt Borkum eine hohe Anzahl an Verstößen festgestellt.
Damit alle Bürgerinnen und Bürger sicher unterwegs sein können, erinnert die Stadt aus gegebenen Anlass an die Straßenreinigungsverordnung, die auch Regelungen zum Winterdienst beinhaltet.

Bei Schneefall sind Gehwege sowie Fußgängerüberwege von den Anliegern in einer Mindestbreite von 1,20 Metern freizuhalten. Wo kein Gehweg vorhanden ist, aber Fußgänger gewöhnlich und rechtmäßig verkehren, muss ein entsprechend breiter Streifen neben der Fahrbahn oder am äußersten Fahrbahnrand geräumt werden. Dieses betrifft zum Beispiel verkehrsberuhigte Bereiche oder Fußgängerzonen.

Wenn über Nacht Schnee gefallen ist, muss der Winterdienst an Werktagen bis spätestens 7:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr erledigt sein. So wird sichergestellt, dass der Weg zur Arbeit, zur Schule oder zum Kindergarten am Morgen sicher möglich ist.