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Wie wird die Höhe des Gästebeitrags ermittelt?

Die Ermittlung des Gästebeitrags für Borkum wird zurzeit vielfach besprochen und diskutiert. Daher möchten wir die Sachlage kurz erläutern.

Die Stadt Borkum ist laut Gesetz berechtigt, Gästebeiträge zur Finanzierung touristischer Einrichtungen zu erheben. Dabei dürfen nur tatsächliche Aufwendungen finanziert werden, die Kalkulation muss kostendeckend sein. Das bedeutet, das zu hohe Einnahmen (Überdeckung) oder Fehlbeträge (Unterdeckung) in den Folgejahren ausgeglichen werden müssen. Dabei gilt die Regel, dass eine Überdeckung durch Senkung der Beiträge ausgeglichen werden muss. Eine Unterdeckung kann auf verschiedene Arten ausgeglichen werden, beispielsweise durch eine Erhöhung des Gästebeitrags oder durch Ausgleich aus dem städtischen Haushalt etc.

Das Verfahren zur Ermittlung des Gästebeitrags betrachtet immer drei Jahre und ist daher ausgesprochen komplex. Die geplanten Aufwendungen werden dabei im ersten Schritt von der Nordseeheilbad Borkum GmbH, die für den Betrieb der touristischen Einrichtungen im Auftrag der Stadt zuständig ist, zusammengestellt. Im nächsten Schritt wird von der Kämmerei die o.g. aufwendige Berechnung durchgeführt. Das Ergebnis ist eine erste Zahl für den Gästebeitrag. Diese erste Zahl ist noch nicht belastbar, da in einem weiteren Schritt, je nach Bedarf und Erfordernis, die Handlungsoptionen geprüft werden. Dazu gehört unter anderem, die angemeldeten Aufwendungen kritisch zu hinterfragen. Ziel ist es, den Gästebeitrag möglichst niedrig, zumindest unverändert zu lassen.

Am Ende des Prozesses entscheidet der gesamte Stadtrat über die Höhe der Gästebeiträge. Der Stadtrat ist sich dabei seiner Verantwortung gegenüber den Gästen, aber auch gegenüber den Einwohnerinnen und Einwohnern natürlich bewusst.