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Wahlbekanntmachung zur Wahl des/der Jugendbeauftragte/n

hier: Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Jugendlichen werden aufgefordert Wahlvorschläge auf amtlichen Vordrucken einzureichen. Diese sind erhältlich in der Sozialabteilung der Stadt Borkum (Tel. 303-214, Email: sozialamt@stadtborkum.de). Wahlvorschläge müssen jeweils zehn Unterstützungsunterschriften beibringen. Dabei kann jede/r Unterstützer/in lediglich eine Unterschrift leisten. Die Wahlvorschläge sind bis zum 03.05.2024 bei der Stadt Borkum einzureichen.

Die Wahl findet vom 23. bis 25.05.2024 statt.

Wahlberechtigt (aktiv und passiv) ist, wer seinen Wohnsitz seit mindestens drei Monaten auf der Insel Borkum hat und am 23.05.2022 im Alter zwischen 14 und 23 Jahre ist.

Wählbar sind Teams mit mehreren Personen oder Einzelpersonen (Mitarbeiter*innen der Stadt Borkum sind ausgeschlossen). Bei einer Teambildung ist eine Person Jugendbeauftragte/r und alle weiteren Personen sind Beisitzer. Die Wahlperiode beginnt am 01.06.2024 und beträgt zwei Jahre. Dies gilt auch für Personen, die nach den Wahlterminen 24 Jahre alt werden.

Stadt Borkum
Der Bürgermeister