Sofortvollzug für Richtbohrungen nach Deutschland angeordnet
Pressemitteilung
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat heute in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass sie für den Planfeststellungsbeschluss zu den „Richtbohrungen von der Plattform N05-A in den deutschen Sektor der Nordsee einschließlich der Erdgasförderung im deutschen Hoheitsgebiet“ einen Sofortvollzug angeordnet haben.
Damit dürfte das niederländische Unternehmen ONE-Dyas B.V. auch Richtbohrungen in deutsches Gebiet durchführen, obwohl auf deutscher und niederländischer Seite noch keine Urteile in den gerichtlichen Hauptverfahren gefallen sind.
Ende 2021 hatte der niedersächsische Landtag das Vorhaben aufgrund der zu befürchtenden Risiken für das Weltnaturerbe Wattenmeer und die unmittelbar angrenzenden Naturschutzgebiete abgelehnt.
Anfang 2022 erfolgte eine 180-Grad-Wendung, bei der die Versorgungssicherheit und wirtschaftliche Überlegungen den möglichen negativen Auswirkungen auf Umwelt- und Klimaschutz übergeordnet wurden. Die Entscheidungsbegründung des LBEG folgt dieser Argumentation.
Die Stadt Borkum und die anderen Kläger haben dabei immer kritisiert, dass die Gefahren für die Umwelt und die benachbarten Inseln nur unzureichend untersucht wurden. Damit werden bleibende Schäden am UNESCO-Weltnaturerbe und den Natura-2000-Gebieten in Kauf genommen.
Unverständlich ist in diesem Zusammenhang, dass die ausstehenden Gerichtsurteile nicht abgewartet wurden, obwohl keine Gasmangellage mehr besteht.
Die Stadt Borkum und die Inselgemeinde Juist prüfen nun mögliche Rechtsmittel.