Saisonverkehrsbeschränkung, Fußgängerzonen ... das ändert sich im April
Mit dem 03. April greifen wieder Änderungen, die die Verkehrsregeln auf Borkums Straßen betreffen. Daher fasst die Stadt Borkum diese im Folgenden kurz zusammen:
Saisonverkehrsbeschränkung:
Mit dem 03. April tritt die Saisonverkehrsbeschränkung für dieses Jahr in Kraft. Die sogenannte „rote Zone“ ist daher ganztägig und die blaue Zone lediglich zwischen 21:00 und 07:00 Uhr für den Autoverkehr gesperrt.
Die Sperrung der „roten“ und „blauen“ Zone beläuft sich wieder auf den Zeitraum bis zum 31. Oktober. Die „rote Zone“ wird dann erneut zwischen dem 26. Dezember und 04. Januar 2024 gesperrt. Das Befahren des gesperrten Bereichs ist in der Zeit nur mit einer Ausnahmegenehmigung gestattet. Der Antrag kann im Ordnungsamt der Stadt Borkum, Neue Straße 1, Zimmer 6, oder per E-Mail an svb@borkum.de gestellt werden. Bei Rückfragen ist die Ordnungsabteilung unter 04922 303 224 / -225 erreichbar.
Parken in der blauen Zone:
Im Einklang mit dem Beginn der Saisonverkehrsbeschränkung ist auch das Parken in der „blauen Zone“ zwischen 21:00 Uhr und 07:00 Uhr verboten. Die „blaue Zone“ ist mit dem Verkehrszeichen 260 (Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) und dem Zusatzzeichen für die nächtliche Sperrung (21:00 Uhr bis 07:00 Uhr) ausgeschildert. Somit darf in der gesperrten Zeit auch nicht geparkt werden. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarngeld in Höhe von 55,00 € geahndet werden kann.
Fußgängerzone:
Ab dem 03. April ändern sich die Regelungen für die Benutzung der Fußgängerzonen Wilhelm-Bakker-Straße/untere Strandstraßen und obere Strandstraße.
Erstere wird wieder für den ganztägigen Fahrradverkehr gesperrt. Das Fahrradfahren ist dann lediglich in der Zeit von 0.00 Uhr – 8.00 Uhr erlaubt. In der oberen Strandstraße wird die Beschilderung für die Fußgängerzone wieder aufgestellt. Demnach ist diese wieder für den Autoverkehr gesperrt. Das Fahrradfahren ist dennoch weiterhin ganztägig erlaubt. Das Anfahren der Häuser in den Fußgängerzonen, ist in einem vorgeschriebenen Zeitraum zum Be- und Entladen möglich. Hierfür wird wie gewohnt ein Zeitfenster von 08:00 Uhr – 10:00 Uhr eingerichtet.
Gebührenpflichtige Parkplätze in der oberen Westerstraße:
In der oberen Westerstraße vor der Kulturinsel wurde im März ein Parkscheinautomat aufgestellt. Das Lösen eines Parkscheines ist für die städtischen Parkplätze ab dem 03. April verpflichtend. Der Bereich der kostenpflichtigen Parkplätze ist durch das Verkehrszeichen 314.1 „Parkzone“ mit dem Zusatzzeichen „mit Parkschein“ gekennzeichnet. Den Nutzern ist es möglich ein Parkticket für jeweils 2 Stunden zu ziehen, dabei ist die Parkdauer auf maximal 8 Stunden begrenzt. Es ist somit nicht möglich das Auto dort dauerhaft abzustellen. Die Parkgebühren betragen 2,50 € je 2 Stunden und für Elektrofahrzeuge 0,50 € je 2 Stunden.