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Hinweise zu Regelungen der Gästebeitragssatzung und Kontrollen von Gästekarten

Aus gegebenem Anlass weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass u.a. Vermieter von Unterkünften verpflichtet sind, die beitragspflichtigen Personen zu melden, den Gästebeitrag von den beitragspflichtigen Personen einzuziehen und an die Stadt abzuliefern.

Sofern beitragspflichtige Personen kostenlos in einer Unterkunft wohnen, sind diese Personen selbst verpflichtet, sich bei der Gästebeitragskasse anzumelden und den Gästebeitrag für den Aufenthalt zu entrichten.

Verstöße gegen die Satzung stellen mindestens eine Ordnungswidrigkeit dar und werden entsprechend geahndet. Es sollte im Interesse aller Beteiligten sein, dass beitragspflichtige Personen den Gästebeitrag entrichten und dieser an die Stadt abgeführt wird, da nur so die Finanzierung des touristischen Angebotes aufrechterhalten und ausgeweitet werden kann.

Die Stadt Borkum wird auch weiterhin Kontrollen in Gästebetrieben, Ferienwohnungen etc. durchführen. Zusätzlich werden Kontrollen in und außerhalb der Tourismuseinrichtungen durchgeführt. Es wird daher empfohlen, die Gästekarten stets mitzuführen, damit diese bei einer Kontrolle vorgezeigt werden können. Vermieter werden gebeten, Ihre Gäste entsprechend zu informieren, das jederzeit Kontrollen stattfinden können.