Gerichtsurteil entscheidet - Erdgasförderung vor Borkum bleibt gestoppt
Pressemitteilung
Das Ziel der Stadt Borkum und der Gemeinde Juist die geplante Erdgasförderung zu verhindern, ist vorerst in erster Instanz gelungen. Die Rechtbank in Den Haag entschied, dass einige Genehmigungen annulliert werden müssen und damit das Unternehmen nicht mit den Bohrungen beginnen kann. Damit bestätigt das Gericht die Entscheidung der einstweiligen Verfügung vom April 2023. Die Stadt Borkum und die Gemeinde Juist sowie die beteiligten Umweltorganisation sind über diese Entscheidung sehr erleichtert und freuen sich, dass das Gericht in einigen Punkten der Argumentation gefolgt ist. Dies ist ein wichtiger Teilerfolg für den Arten-, Klimaschutzes, aber auch vor allem auch für den Küstenschutz und den Tourismus auf den Inseln.
Die Beklagten haben die Möglichkeit, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Bisher liegen der Stadt Borkum noch keine Informationen vor, in welchem Zeitrahmen dies konkret geschehen muss. Mit der Urteilsverkündung müssen nun schnell die Gründe analysiert und in der Zwischenzeit neu gewonnene Argumente aufbereitet werden, um auf eine mögliche Berufung vorbereitet zu sein. Dazu stehen wir im engen Austausch mit unserem Anwalt und den Umweltorganisationen. Das Urteil in Den Haag zeigt, dass sich unsere Bemühungen und unsere Zusammenarbeit für den Schutz der Nordsee und der Inseln gelohnt hat. Wir hoffen, dass auch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie nun dem Projekt eine endgültige Absage auf deutscher Seite erteilt.