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Erster Erfolg nach Anhörung im Fall »Erdgasförderung vor Borkum«

Zusammen mit den Umweltverbänden Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH), der Bürgerinitiative „Saubere Luft Ostfriesland“ e. V. und „Mobilisation for the environment“ sowie der Inselgemeinde Juist hatte die Stadt Borkum eine einstweilige Verfügung gegen den Start der Erdgasförderung beantragt. Die Anhörung vor der Rechtbank in Den Haag fand am 17.04.2023 statt. Heute verkündete das Gericht seine Entscheidung. Das Bauvorhaben ist zunächst gestoppt! Die Kritik und die Bedenken der Stadt Borkum, der Inselgemeinde Juist sowie der Umweltverbände wurden berücksichtigt und ernst genommen. Das Unternehmen ONE-Dyas B.V. darf bis auf Weiteres nicht mit den Vorbohrungen und der Kabelverlegung beginnen. Ohne die Umsetzung der einstweiligen Verfügung, hätte das Unternehmen ab Mai dieses Jahres damit in der Nordsee beginnen und erste Schäden in dem sensiblen Ökosystem anrichten können. Das Gericht begründet seine Entscheidung mit einer fehlenden Genehmigung zu den in der Bauphase entstehenden Stickstoffemissionen und den dazugehörigen fehlenden Ausgleichsmaßnahmen. Stickstoffemissionen sind vor allem für die stickstoffempfindlichen Dünen z.B. auf den Inseln Borkum, Juist und Schiermonnikoog, aber auch für die umliegenden Natura 2000- Gebiete eine große Gefährdung.

Die Entscheidung des Gerichtes ist als Teilerfolg zu werten. Ende September 2023 finden die Verhandlung der Klage statt. Dann gilt es mit weiteren Argumenten zu punkten.