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Einrichtung einer Fahrradstraße

Öffentliche Bekanntmachung

Teileinziehung Reedestraße/Blumenstraße/Roelof-Gerritz-Meyer-Straße/Richthofenstraße

Der Rat der Stadt Borkum hat in seiner Sitzung am 23.11.2023 gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) die Teileinziehung der Reedestraße (ab Kreuzung Deichstraße/Jakob-vanDyken-Weg), Blumenstraße (von Anfang Reedestraße bis Einmündung Roelof-Gerritsz-MeyerStraße), Roelof-Gerritsz-Meyer-Straße (von Einmündung Blumenstraße bis Einmündung Upholmstraße) und Richthofenstraße als dauerhafte Fahrradstraße beschlossen. Durch ein Zusatzzeichen werden Personenkraftwagen, Krafträder und Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen weiterhin zugelassen. Lediglich Kraftomnibusse dürfen die Fahrradstraße nicht befahren.

Der Lageplan kann in der Ordnungsabteilung der Stadt Borkum, Neue Straße 1, Zimmer 6, 26757 Borkum, montags – freitags 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr sowie montags und mittwochs von 14:00 – 17:00 Uhr eingesehen werden.

Bekanntmachung

Gemäß § 7 Absatz 1 und 2 der Hauptsatzung der Stadt Borkum erfolgt die Veröffentlichung der öffentlichen Bekanntmachung im elektronischen „Amtsblatt für den Landkreis Leer“, auf der Internetseite der Stadt Borkum www.stadt-borkum.de und im Aushangkasten im und vor dem Rathaus der Stadt Borkum.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlossplatz 10, 26122 Oldenburg, schriftlich oder zur Niederschrift der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.

Borkum, den 20.02.2024
Stadt Borkum

J. Akkermann
Der Bürgermeister