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Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 12A »Norderreihe II«, Aufstellung

Bebauungsplan Nr. 12A „Norderreihe II“ mit örtlicher Bauvorschrift
hier: frühzeitige Beteiligung des Vorentwurfs gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Borkum hat im Zuge eines Umlaufbeschlusses am 28.07.2025 dem Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 12A „Norderreihe II“ mit örtlicher Bauvorschrift und der Begründung dazu zugestimmt und die frühzeitige Beteiligung beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 12A „Norderreihe II“ mit örtlicher Bauvorschrift ist wie folgt abgegrenzt:

  • im Süden durch die Grenze des Flurstücks 147, Flur 14,
  • im Westen durch die Straße Lange Fenne
  • im Norden durch das Flurstück 124, Flur 14 und
  • im Osten in einem Parallelabstand von 35 m von der Straße Lange Fenne.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs (Plangebiet) ist in den folgenden Kartenaus-schnitten verdeutlicht.

Die Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen sind im Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 12A „Norderreihe II“ mit örtlicher Bauvorschrift, die Begründung dazu dargelegt. Ebenso sind die nach Einschätzung der Stadt die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aufgezeigt. Der Vorentwurf liegt in der Zeit von Montag, den 11.08.2025 bis einschließlich Freitag, den 12.09.2025 in der Bau- und Liegenschaftsver-waltung der Stadt Borkum, Dienstgebäude Neue Straße 3, während der Sprechzeiten, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, nach telefonischer Terminvereinbarung auch zu anderen Zeiten (Tel.: 04922/ 303-216).

Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 12A „Norderreihe II“, mit örtlicher Bauvorschrift sowie die Begründung und die umweltbezogenen Stellungnahmen sind auch auf der Homepage der Stadt Borkum unter www.stadt-borkum.de (Bürgerservice/ Bekanntmachungen) einsehbar.

Während der frühzeitigen Beteiligung kann die Öffentlichkeit Äußerungen zu den Zielen und Zwecken der Planung, die im Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 12A „Norderreihe II“ mit örtlicher Bauvorschrift und der Begründung dargelegt sind, schriftlich oder mündlich zur Nieder-schrift bei der Stadt Borkum abgeben.

Hinweise: Nicht fristgerecht abgegebene Äußerungen können bei den Beschlussfassungen über den Bebauungsplan Nr. 12A „Norderreihe II“ mit örtlicher Bauvorschrift unberücksichtigt bleiben.

DER BÜRGERMEISTER