Bekanntmachung über die Bestimmung des Datums der Wahl sowie die Benennung des Gemeindewahlleiters und die stellvertretende Gemeindewahlleiterin für die Kommunalwahl am 13.09.2026
Bekanntmachung
Die niedersächsische Landesregierung hat festgelegt, dass die allgemeinen Neuwahlen der Abgeordneten der Kommunalvertretungen in Niedersachsen am 13. September 2026 stattfinden.
Der Rat der Stadt Borkum hat in seiner Sitzung am 19.06.2025 gemäß§ 45 b Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) beschlossen, dass als Wahltag für die Wahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters ebenfalls der 13. September 2026 bestimmt wird.
Gemäß§ 7 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) i. V. m. §§ 9 und 45 c NKWG wird bekannt gegeben:
Gemäß§ 9 Abs. 3 Nr. 2 NKWG hat der Rat der Stadt Borkum als Gemeindewahlleiter für das Wahlgebiet der Stadt Borkum berufen
Allgemeiner Vertreter Frank Pahl
Stellvertretender Gemeindewahlleiter ist gemäß§ 9 Abs. 1 Satz 2 NKWG
Ordnungsamtsleiter Eike Müller
Die Dienstanschrift der Gemeindewahlleitung lautet:
Neue Straße 1, 26757 Borkum
Borkum, 23. Dezember 2025
Der Gemeindewahlleiter