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Balkonkraftwerke: Fördertopf des Landkreises Leer schon ausgeschöpft

400 Antragsteller können Zuschuss erhalten / Zahl binnen einer Stunde erreicht / Keine weiteren Anträge mehr möglich

Das ging schnell: Binnen einer Stunde war der Fördertopf des Landkreises Leer für Balkonkraftwerke an diesem Montagvormittag ausgeschöpft. Es können ab sofort keine weiteren Anträge mehr gestellt werden; das entsprechende Antragsformular auf dem Online-Portal OpenKreishaus wurde abgeschaltet. Auch Beratungstermine zur Unterstützung von Menschen, die Schwierigkeiten mit einer digitalen Antragstellung haben, werden ab sofort nicht mehr vergeben.

Für die Förderung von Balkonkraftwerken an Häusern und Wohnungen hat der Kreistag insgesamt 60.000 Euro zur Verfügung gestellt. Je Anlage und Wohnung gibt es 150 Euro Zuschuss, so dass letztlich 400 Antragsteller in den Genuss einer Förderung kommen werden. Weil es schon in den Wochen zuvor ein großes Interesse an der Förderung gab, hatte die Kreisverwaltung sich darauf eingestellt, dass die Summe von 60.000 Euro schnell verteilt sein würde.

Der Start verlief nicht ganz ohne Schwierigkeiten. Mit dem Freischalten des Online-Formulars am Montag um 10 Uhr verzeichnete der Landkreis erwartungsgemäß sofort eine Vielzahl an Zugriffen und in der ersten halben Stunde war die Seite mit dem Formular aufgrund mangelnder Serverkapazitäten eines externen Dienstleisters zunächst nicht zu erreichen. „Obwohl wir beim Dienstleister im Vorfeld auf die hohe Nachfrage hingewiesen haben“, teilt der Landkreis dazu mit: „Wir bedauern außerordentlich, dass es zu Beginn technische Probleme gab und die Antragsteller warten mussten. Wir bitten dies zu entschuldigen.“

Die jetzt vorliegenden Anträge werden schnellstmöglich geprüft. Von Nachfragen sollte abgesehen werden, da diese den Vorgang verzögern. Erst nach Prüfung und Erhalt des Bewilligungsbescheides dürfen die Antragsteller ein Balkonkraftwerk kaufen und es zu Hause anbringen. Nach Vorlage entsprechender Nachweise zahlt der Landkreis anschließend den Zuschuss aus. Antragsteller, die nicht zum Zuge kommen, erhalten später eine Absage.